Hallo,
ich bin Carla König, approbierte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin mit dem Schwerpunkt Verhaltenstherapie.
In meiner Privatpraxis werden Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zu einem Alter von 21 Jahren, sowie ihre Bezugspersonen unterstützt.
Praxisleistungen
Zielgruppe
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zu einem Alter von 21 Jahren mit einer psychischen Erkrankung.
Therapieverfahren
Verhaltenstherapie
Sitzung
Eine Sitzung dauert in der Regel 50 Minuten und wird meist an festen Tagen und zu festen Zeiten, ein bis zweimal die Woche durchgeführt.
Psychotherapie
Was bedeutet Psychotherapie?
Das Wort Psychotherapie kommt aus dem altgriechischen und bedeutet so viel wie „Behandlung der Seele“. Es handelt sich hierbei also um die Behandlung von seelischem Leiden.
Es gibt vier unterschiedliche, wissenschaftlich anerkannte Therapieverfahren, die zur Behandlung von psychischen Leiden eingesetzt werden. Hierzu zählt auch die Verhaltenstherapie.
Sie geht davon aus, dass bestimmte Verhaltensweisen und Denkmuster erlernt und auch wieder verlernt werden können.
Gibt es Verhaltensweisen, unter denen ein Mensch leidet oder die einem das Leben erschweren, können mit Hilfe der Verhaltenstherapie neue Verhaltensweisen erlernt werden.
Zu den Verhaltensweisen gehört nicht nur das sichtbares Verhalten, sondern auch Gefühle, Gedanken und körperliche Empfindungen.
In der Therapie wird gemeinsam ein Modell über die Entstehungsbedingungen des Leidens, die Auslöser und die aufrechterhaltenden Bedingungen entwickelt. Anschließend werden Strategien und Methoden besprochen, die es ermöglichen, die Schwierigkeiten selbstständig zu bewältigen und zum Experten für sich selbst zu werden.
Kostenübernahme
Behandlung von Privatversicherten
Da die Kostenübernahme einer Psychotherapie bei Privatversicherten sehr unterschiedlich geregelt ist, empfiehlt es sich, vor Beginn einer Therapie Kontakt zu der Versicherung aufzunehmen und die Bedingungen zu erfragen. Die Kosten werden nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) berechnet und variieren (je nach Indikation) zwischen dem 2,3-fachen bis zum 3,5-fachen Regelsteigerungssatz.
Behandlung von Beihilfeberechtigten
Die Kostenübernahme durch die Beihilfe ist in der Regel möglich. Da auch hier die Bedingungen der Kostenübernahme sehr unterschiedlich geregelt sind, ist es ratsam, sich vor Therapiebeginn über die Konditionen zu informieren.
Behandlung von gesetzlich Versicherten
Die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung selbst zu übernehmen ist selbstverständlich möglich. Auch hier berechnen sich die Kosten nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und variieren (je nach Indikation) zwischen dem 2,3-fachen bis zum 3,5-fachen Regelsteigerungssatz. Unter bestimmten Umständen ist auch eine Kostenerstattung nach dem Kostenerstattungsverfahren durch die gesetzliche Krankenkasse möglich (Paragraf 13 Absatz 3 SGB V).
Kontakt
ADRESSE:
Gorch-Fock-Weg 16
23730 Neustadt in Holstein
ÖFFNUNGSZEITEN:
Termine nur nach Absprache